Europaweit sind die Regelungen zum Abbruch von ungewollten Schwangerschaften unter Beschuss. Immer wieder versucht die Politik Gesetze zu verändern, die die Rechte der Frauen* in Sachen Schwangerschaftsabbruch einschränken. Auch wenn solche Gesetzesänderungen vorgeben, die rechtliche Lage zu verbessern, soll in Wahrheit einzig und allein die Selbstbestimmung der Frau über ihren eigenen Körper beschnitten werden. Welche Angriffe gibt es in Österreich auf das Recht auf Abtreibung und welche Entwicklungen sind in Deutschland zu verzeichnen? Eine Zusammenschau
Rechtliche Lage in Österreich
In good old Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch verankert und wird außerdem als Fristenlösung geregelt. Fristenlösung bedeutet, dass der Abbruch einer Schwangerschaft dann straffrei ist, „wenn er bis zum dritten Schwangerschaftsmonat von einem Arzt nach vorheriger Beratung durchgeführt wird“. Im Unterschied zu anderen Ländern ist gesetzlich nicht festgelegt, wie diese Beratung aussehen muss. Hier wirkt die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich beinahe liberal, gibt es auch keine vorgeschriebene Wartezeit zwischen der ersten Beratung und dem Abbruch, wie das beispielsweise in Deutschland oder Frankreich der Fall ist.
Problematisch ist jedoch, dass Abbrüche in Österreich nicht über die Krankenkasse laufen, weshalb es außerhalb von Wien nur sehr wenige Ärzt_innen gibt, die diesen Eingriff durchführen. Durch das geringe Angebot in den Bundesländern sind Betroffene außerhalb von Wien auch 2019 zusätzlichem Stress ausgesetzt, eine Einrichtung zu finden die Abbrüche durchführt – und all das bis zur 16. Schwangerschaftswoche. Nicht zu vergessen sind auch die Kosten, für die jede Frau* privat aufkommen muss. Je nach Art des Abbruches und durchführende_r Arzt_Ärztin muss mit 350€ bis 800€ gerechnet werden. Finanzielle Unterstützung gibt es nur in den seltensten Fällen.
Petition #fairändern
Es gibt einiges an der derzeitigen rechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen zu kritisieren. So werden beispielsweise Forderungen laut, dass der Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafrecht und über das Gesundheitsrecht geregelt werden soll. Oder, dass die Fristenregelung das individuelle Recht der Frau* einschränkt.
Als wäre die aktuelle Lage nicht beklemmend genug, wurde letzte Woche im Parlament die Petition #fairändern vorgelegt. Auch in diesem Fall gibt die Petition vor, Verbesserungen für „schwangere Frauen und ihre Kinder“ zu fordern. Was sich jedoch hinter #fairändern verbirgt, ist skandalös:
Sie treten u.a. für eine „Bedenkzeit zwischen Anmeldung und Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches“ ein und wollen eine Informationskampagne zu den Themen Adoption bzw. Pflegeeltern starten – wobei Adoption und Schwangerschaftsabbrüche nicht miteinander zu vergleichen sind und zwei grundlegend unterschiedliche Dinge darstellen.
Diese Forderungen sind nur zwei unter vielen und trotzdem wird bereits deutlich, von welcher Seite hier der Wind weht. Die Petition spricht Frauen* die Fähigkeit ab, über ihren eigenen Körper zu entscheiden und möchte weitere Barrieren installieren, um den Zugang zu legalen Abbrüchen zu erschweren.
Embryopathische Indikation
Die Petition #fairändern fordert außerdem die Abschaffung der embryopathischen Indikation. Die embryopathische Indikation erlaubt es Schwangeren, den Embryo bei schwerwiegenden geistigen bzw. körperlichen Behinderungen auch nach dem dritten Schwangerschaftsmonat abzubrechen. Zunächst mag sich diese Forderung sinnvoll anhören – denn wer von uns entscheidet, welches Leben als lebenswert oder nicht angesehen wird? Auf den zweiten Blick ist die Abschaffung der embryopathischen Indikation jedoch lediglich ein weiterer Zugriff auf das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen*. Eine Politik, die einerseits vorgibt, sich gegen die Diskriminierung von be_Hinderten Menschen einzusetzen, gleichzeitig aber umfassende Förderungen im Sozial- und Gesundheitsbereich kürzt, ist kurz und knapp: #notmygovernment
Entwicklungen in Deutschland
Auch aus Deutschland gibt es zu diesem Thema wenig Erfreuliches. Die Große Koalition unternimmt weiterhin keine Maßnahmen, um Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren – der Forderung, Paragraph 219a zu streichen, wurde auch jüngst nicht nachgegangen. Weiterhin kriminalisiert werden auch Ärzt_innen, die diese Eingriffe durchführen; ihnen ist es sogar untersagt, Patient_innen notwendige Informationen weiterzuleiten. Ein trauriges Beispiel hierfür ist die Ärztin Kristina Hänel. Sie wurde Aufgrund von Informationen zum Schwangerschaftsabbruch auf ihrer Homepage verurteilt.
Als wäre das nicht genug, plant der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Studie zu den „seelischen Folgen“ von Schwangerschaftsabbrüchen durchzuführen, die läppische 5 Millionen Euro kosten soll. Hört sich ja erstmal gut an, dass Geld für reproduktive Zwecke in die Hand genommen werden. Doch leider sind Spahns Absichten in keinster Weise feministischer Natur. So gibt es bereits Studien zu genau diesem Thema, die zu keinen eindeutigen Ergebnissen gekommen sind. Führen Abbrüche vielleicht nicht automatisch zu Depressionen oder psychischen Belastungen? Sondern viel eher die stigmatisierende und kriminalisierte Situation?
Folgen für Frauen*
Liegt das Interesse der Politik darin, die Zahl der durchgeführten Abbrüche zu senken, sind restriktivere Zugänge sicherlich die falsche Herangehensweise. Die konstante Beschneidung reproduktiver Rechte hat verheerende Folgen für schwangere Personen: Ist der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen im eigenen Land eingeschränkt bzw. kriminalisiert, werden Betroffene einen anderen Weg finden und sie z.B. im Ausland durchführen lassen. Dadurch kann es zu unhygienischen und nicht-fachkundigen Bedingungen kommen und Frauen* in akute Gefahr bringen. An Verzweiflungstaten, die wir bereits aus der Vergangenheit denken, möchte ich gar nicht denken!
Deshalb fordern wir:
- Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafrecht nehmen und über das Gesundheitsrecht regeln
- Schwangerschaftsabbrüche müssen ein individuelles Recht einer jeden schwangeren Person sein!
- Bessere Zugänglichkeit und eine größere Anzahl fachkundiger Einrichtungen – und das auch in den Bundesländern
- Kostenübernahme des Abbruchs und parallel kostenfreie Verhütungsmittel und breiteres Angebot zur Beratung zu den Themen Sexualität, Schwangerschaft und Verhütung
- Sexuelle Selbstbestimmung in allen Lebenslagen!
#mybodymychoice #wegmit219a #wegmit218 #KeinenMillimeter #prochoiceisois
_________________________________
Weitere Informationen zur rechtlichen Situation von Schwangerschaftsabbrüchen:
- #WasFürnSpahn: Herr Spahn, 5 Millionen Euro für Hilfe statt Hass.: die Petition gegen die von Jens Spahn geplante Studie kann hier unterzeichnet werden
- Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (Deutschland)
- Frauenvolksbegehren auf Instagram #KeinenMillimeter
- abtreibung.at: Ausführliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich, Deutschland und der Schweiz
Empfehlung:
- Artikel „Vertraut den Frauen“ von Sarah Diehl – Zeit Online
- Film „Die dritte Option“ von Thomas Fürhapter – Trailer und Homepage
- Film „Der lange Arm der Kaiserin – Die Geschichte des Schwangerschaftsabbruchs in Österreich“ von Susanne Riegler- hier klicken, um zur Homepage zu gelangen